Unser Betrieb unterliegt regelmäßigen Prüfungen
der DEKRA Umwelt GmbH.
Die Firma MEIER & LINDNER GmbH hat daher die Anerkennung
als Fachbetrieb nach § 19 I des Wasserhaushaltsgesetzes.
Auszug
§ 19 des Wasserhaushaltsgesetzes:
Pflichten
des Betreibers. (1) Der Betreiber hat mit dem Einbau,
der Aufstellung, Instandhaltung oder Reinigung von
Anlagen nach § 19 g Abs. 1 und 2 Fachbetriebe
nach §19 l zu beauftragen, wenn er selbst nicht
die Voraussetzungen des §19 l Abs. 2 erfüllt
oder nicht eine öffentliche Einrichtung ist,
die über eine dem § 19 l Abs. 2 Nr. 2
gleichwertige Überwachung verfügt.